Running powers

SubstantivFachbegriffEisenbahn

Eine vertragliche Vereinbarung (Streckennutzungsrecht), die es einer Eisenbahngesellschaft erlaubt, ihre Züge auf den Gleisen eines anderen Unternehmens zu betreiben.

Eine vertragliche Vereinbarung, die einer fremden Eisenbahngesellschaft das Recht einräumt, mit ihren Lokomotiven und Personalen die Infrastruktur einer gastgebenden Eisenbahn zu nutzen. Die Gastbahn zahlt eine Gebühr, die in der Regel auf Wagenmeilen oder Tonnage basiert, und muss die Betriebsvorschriften und Anweisungen des Fahrdienstleiters der gastgebenden Bahn strikt befolgen. Dies vermeidet die enormen Investitionskosten für den Bau paralleler Strecken.

Am Arbeitsplatz gehört

We have running powers over the UP main for the next fifty miles, so keep an eye out for their signals.

In klarem Deutsch Wir haben für die nächsten fünfzig Meilen running powers auf der Hauptstrecke der UP, achten Sie also genau auf deren Signale.

Auch bekannt als

  • trackage rights