Lighting-up time

SubstantivFachbegriffKfz-Technik

Die gesetzlich vorgeschriebene Zeit von der Dämmerung bis zum Morgengrauen, in der die Scheinwerfer eines Fahrzeugs eingeschaltet sein müssen.

Lighting-up time ist ein rechtlicher Begriff aus dem Straßenverkehr, der die genauen Stunden festlegt, in denen alle auf öffentlichen Straßen betriebenen Kraftfahrzeuge ihre Begrenzungsleuchten und Scheinwerfer eingeschaltet haben müssen. Die genaue Zeit variiert je nach Land, ist aber meist als eine halbe Stunde nach Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde vor Sonnenaufgang definiert.

Am Arbeitsplatz gehört

You got pulled over because you were driving with just your daytime running lights well past lighting-up time.

In klarem Deutsch Du wurdest angehalten, weil du weit nach der lighting-up time nur mit Tagfahrlicht unterwegs warst.